Südtirol Guest Pass

2023-10_mobilcard-2023-1 (003)   Der SÜDTIROL GUEST PASS berechtigt zur unbegrenzten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Südtirol.

Betriebe, die Mitglied im örtlichen Tourismusverein sind, übernehmen für Sie die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr.

Als Gast eines Mitgliedsbetriebes des Tourismusvereins erhalten Sie bei Ankunft den Südtirol Guest Pass. Mit dieser Karte erhalten Sie, auf Einladung Ihres Gastgebers, eine Mobilitätskarte für die inkludierte Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Südtirol (Linienbusse, Citybusse, Regionalzüge und die Landes-Seilbahnen nach Ritten, Kohlern, Mölten, Vöran und Meransen, sowie die Rittner Schmalspurbahn und die Standseilbahn Mendel) und der Skibusse. Inkludiert sind zudem die Nutzungen der Bahnlinie 400 bis nach Vierschach und der SAD-Bus Linie 445 bis Cortina d'Ampezzo.
Nutzungsbedingungen
  • Der Südtirol Guest Pass wird von der Unterkunft an Ihre E-Mail-Adresse gesendet, einschließlich einer elektronischen Version und eines PDFs.
  • Wenn Sie eine gedruckte Kopie bevorzugen oder keinen Zugriff auf Ihre E-Mail haben, kann die Unterkunft das PDF bei Ihrer Ankunft für Sie ausdrucken.
  • Scannen Sie zu Beginn jeder Fahrt den QR-Code Ihres Südtirol Guest Pass an den dafür vorgesehenen Entwerter.
    Die Entwertung wird durch ein akustisches Signal und ein OK auf dem Display bestätigt. Bei Bahnfahrten muss dies vor dem Einstieg geschehen.
  • Der Südtirol Guest Pass ist während Ihres gesamten Aufenthalts gültig, und zwar von 00:00 Uhr am Anreisetag bis 23:59 Uhr am Abreisetag.
  • Mittels Pre-Check-In erhalten Sie das Ticket bereits für die Anreise. Bitte wenden Sie sich an Ihren Gastgeber. 
  • Das Ticket ist nicht übertragbar und nicht kumulierbar.
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen kein Ticket.

  • Ausgenommen vom SÜDTIROL GUEST PASS sind:
    - Langstreckenzüge (Intercity, Eurocity, Euronight, Eurostar)
    - der Transport von Fahrrädern, Hunden und anderen Tierarten für welche ein eigener Fahrschein gelöst werden muss (ausgenommen davon Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden oder in einem Käfig oder Behälter mit den Maßen von höchstens 70x30x50 cm befördert werden können). Für den Transport von mittelgroßen und großen Hunde muss ein Einzelfahrschein oder die Junior-Mobilcard gelöst werden und die Tiere müssen einen Maulkorb tragen.

    Im Sommer NICHT inklusive sind die touristischen Linien:

    - Shuttledienst 439: Welsberg - Pragser Wildsee
    - Fischleintal Shuttle 440: Kreuzbergpass - Fischleintal - Sexten
    - Buslinie 442: Toblach – Niederdorf – Prags während der touristischen Hochsaison
    - Shuttledienst 444: Toblach – Drei Zinnen / Auronzoütte

    Fahrplanauskunft: www.suedtirolmobil.info

    Anleitung zur Entwertung